logo

Stadtplanung in Ennigerloh

Navigation

zurück

Planungskonzept
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Ennigerloh

Entsprechend der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen durch die jüngst in Kraft getretene erneute Novellierung des BauGB sowie der beschlossenen Novellierung der landesplanerischen Zielvorgaben zur Steuerung des Einzelhandels in NRW ist es zwingend erforderlich, dass die Stadt Ennigerloh die Überprüfung grundsätzlicher, stadtentwicklungsrelevanter Zielvorstellungen zur Einzelhandelsentwicklung im Innenstadtbereich aus dem Jahr 2003 fortschreibt und in ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept überführt.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 19. Juni 2007 (Rechtskraft ab 05.07.2007) das Landesentwicklungsprogramm (LEPro) um den § 24a zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels ergänzt. Damit werden die Städte und Gemeinden aufgefordert bei künftigen Ansiedlungen von großflächigem Einzelhandel ihre zentralen Versorgungsbereiche und eine gemeindespezifische Sortimentsliste zu definieren. Die – auch insbesondere rechtliche – Notwendigkeit (im Sinne der späteren bauleitplanerischen Umsetzung) eines solchen städtebaulichen Konzeptes i.S.v. § 1 (6) Nr. 11 ist in jüngsten Urteilen des OVG Münster nochmals hervorgehoben worden: Denn „erst solche konzeptionelle Festlegungen, die dann gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB neuer Fassung (früher: § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 10 BauGB) auch bei der weiteren Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen sind, lassen in aller Regel die Feststellung zu, ob das Angebot bestimmter Warensortimente an bestimmten Standorten in das städtebauliche Ordnungssystem der jeweiligen Stadt funktionsgerecht eingebunden ist.“

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll sowohl fundierte Bewertungsgrundlagen für aktuelle Planvorhaben liefern als auch mögliche Entwicklungsperspektiven und erforder-liche (insbesondere baurechtliche) Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen, so dass sowohl die Politik als auch die Verwaltung in die Lage versetzt werden, eine stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidung zu treffen. Ebenso können auf der Basis dieses Konzeptes frühzeitig mögliche Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Ennigerloher Versorgungsstrukturen eingeschätzt werden. Weiterhin soll das Konzept als Instrument zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung als zu berücksichtigendes Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) Verwendung finden, um ggf. die Möglichkeit eines Ausschlusses oder die Zulässigkeit von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Rahmen von Bauleitplanverfahren begründen zu können.

Bestandteile eines rechtswirksamen Konzeptes sind
– die umfassende Erhebung und Analyse der gesamtstädtischen Einzelhandelssituation,
– die Berücksichtigung der Umlandgemeinden,
– eine Prognose der Einzelhandelsentwicklung, auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung,
– die Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches (Abgrenzung nach Lage und Funktion) sowie damit bzw. ergänzend die Festlegung von Entwicklungs- und Ausschlussflächen für den Einzelhandel,
– die Erarbeitung einer stadtspezifischen „Ennigerloher“ Sortimentsliste im Abgleich mit den gesetzlich festgelegten Leitsortimenten sowie
– Handlungsempfehlungen für Rat und Verwaltung.

Die zentralen Versorgungsbereiche sowie die zentrenrelevanten Sortimente sind von der Gemeinde (Ratsbeschluss) festzulegen (§ 24a LEPro, s. Anlage).

Aufgestellt wird ein solches Konzept unter intensiver Einbeziehung der Öffentlichkeit, Politik, Behörden und Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie weiterer Akteure (z.B. IHK Nord-Westfalen, HWK Münster, Einzelhandelsverband Münsterland, Bezirks-regierung Münster, Bauamt Kreis Warendorf, EWI, etc.). Die Verwaltung hat daher das Büro Junker und Kruse, Dortmund, Ende November 2007 mit der Erstellung eines Ein-zelhandelskonzeptes beauftragt.

Zur Begleitung der Konzepterarbeitung wurde eine Lenkungsgruppe gebildet. Diese setzt sich zusammen aus den jeweils die für Einzelhandelsfragen zuständigen Vertretern der Bezirksregierung Münster, der Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen, der Handwerkskammer Münster, des Einzelhandelsverband Münsterland sowie einem Vertreter des Bauamtes des Kreises Warendorf, Bereich Planung. Als Vertreter der Stadt sind der Bürgermeister, der Wirtschaftsförderer und Mitarbeiter des Fachbereiches Stadtentwicklung in der Lenkungsgruppe tätig. Der vorliegende Konzeptentwurf wurde unter Begleitung der Lenkungsgruppe erstellt und stellt somit einen mit diesen Fachbehörden abgestimmten Entwurf dar.

Nach Klärung der Grundlagendaten wurde Anfang 2008 eine Bestandserfassung des Einzelhandels in Ennigerloh-Mitte und den Ortsteilen sowie eine Kundenwohnorterhebung durch das Büro Junker und Kruse durchgeführt. Hierzu gehörte eine Analyse der Angebots- und der Nachfragesituation sowie die Ermittelung der Umsätze und Zentralitäten sowie des Einzugsgebietes des Ennigerloher Einzelhandels. Darauf aufbauend schloss sich die Festlegung zukünftiger Entwicklungsspielräume sowie die Entwicklung verschiedener Entwicklungsszenarien an. Ein Zwischenbericht erfolgte in der Sitzung des Ausschusses am 09.06.2008 in der Alten Brennerei.

Nach der Festlegung einer übergeordneten räumlichen Entwicklungsstrategie wurde das eigentliche Einzelhandelskonzept, bestehend aus den Entwicklungszielen, der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches, Erarbeitung der Ennigerloher Sortimentsliste sowie den Grundsätzen der räumlichen Entwicklung, erarbeitet.


Kontakt


Verfahrensschritte

  • 01.12.2008, Vorlage des Gutachtens
  • 19.01.2009 - 19.02.2009, Information der Öffentlichkeit
  • 22.01.2009, Informationsveranstaltung
  • 22.06.2009, Ratsbeschluss

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge

  • Dateien