Der Rat der Stadt Ennigerloh hat am 20.12.2010 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 410 „Ost II“, Ennigerloh-Enniger, beschlossen.
Der Änderungsbereich liegt südlich der Straße Starkeland und ist im rechtsverbindlichen Beb.-Plan Nr. 410 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Die zukünftige Festsetzung soll in einer Bebauungstiefe von ca. 30 m im Anschluss an die Straße „Starkeland“ als allgemeines Wohngebiet erfolgen. Die Restfläche wird entsprechend der derzeitig gegebenen Nutzung als Regenrückhaltebecken festgesetzt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vom 07.02.2011 bis einschließlich 07.03.2011 im Rathaus (Fachbereich Stadtentwicklung) der Stadt Ennigerloh, Marktplatz 1, 59320 Ennigerloh, während der allgemeinen Sprechzeiten öffentlich dargelegt.
Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.