Der Rat der Stadt Ennigerloh hat die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ennigerloh beschlossen. Gegenstand der 15. Änderung ist die Streichung der bisherigen Darstellung einer Windvorrangzone inklusive der 100m-Höhenfestsetzung. Die mit dieser Darstellung verbundene Ausschlusswirkung entfällt zukünftig. Die Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Flächennutzungsplans und damit das gesamte Stadtgebiet.