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Stadtplanung in Ennigerloh

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Flächennutzungsplan
15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh zur Aufhebung von Vorranggebieten

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ennigerloh beschlossen. Gegenstand der 15. Änderung ist die Streichung der bisherigen Darstellung einer Windvorrangzone inklusive der 100m-Höhenfestsetzung. Die mit dieser Darstellung verbundene Ausschlusswirkung entfällt zukünftig. Die Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Flächennutzungsplans und damit das gesamte Stadtgebiet.


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Verfahrensschritte

  • 31.05.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.12.2021, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.12.2021, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 13.12.2021 - 21.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 15.07.2022 - 23.07.2022, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 27.07.2022 - 31.08.2022, Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
  • 01.08.2022 - 09.09.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 12.12.2022, Feststellungsbeschluss durch den Rat
  • 16.06.2023, Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster
  • 30.06.2023, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bez.-Reg. Münster
  • 30.06.2023, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans bzw. der Änderung

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge