Stadtplanung in Ennigerloh

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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

"vorhabenbezogener Bebauungsplan "Westlicher Ortsauftakt", 2. Änderung im Stadtteil Ennigerloh-Enniger"

Hintergrund der 2. Änderung ist die Absicht des Vorhabenträgers, auf der Fläche zwischen den beiden Erschließungsstichen „Im Pluggendorf“ eine barrierefrei angelegte Wohnanlage mit 8 Wohneinheiten zu errichten. Hierzu müssen einzelne Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan (überbaubare Grundstücksfläche, Traufhöhe, Anzahl der Wohneinheiten je Einzel- bzw. Doppelhaushälfte sowie der Dachform und –neigung in einem Teilbereich) geändert werden.

Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Kontakt

  • Frau Ingeborg Seliger, Telefon: 02524 / 28-3030, E-Mail: seliger@ennigerloh.de
  • Fachbereichsleitung, Telefon: 02524/28-3100, E-Mail: stadtplanung@ennigerloh.de
  • Herr Michael Baier, Telefon: 02524/28-3080, E-Mail: baier@ennigerloh.de

Verfahrensschritte

  • 26.11.2007, Aufstellungsbeschluss
  • 21.12.2007 - 14.02.2008, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.12.2007 - 14.02.2008, Bekanntmachung der Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB
  • 14.01.2008 - 14.02.2008, Veröffentlichung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung § 4 (2) BauGB
  • 14.04.2008, Beschluss zur erneuten Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
  • 23.05.2008 - 16.06.2008, Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung gem. § 4a (3) BauGB
  • 02.06.2008 - 16.06.2008, Erneute Veröffentlichung gem. §4a (3)BauGB
  • 15.09.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Begründung