Die Aufstellung der 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4a „Am Rottkamp, Am Kleipohl, An den Weiden“, Ennigerloh-Mitte, betrifft die Festsetzungen zur zulässigen Geschossigkeit sowie zur Geschossflächenzahl. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Grundstück in der Gemarkung Ennigerloh, Flur 22, Flurstück 125.