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Stadtplanung in Enger

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Bebauungsplan
94B Sieler Weg

Frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 94 »Sieler Weg« und der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Der Rat der Widukindstadt Enger hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 03.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Sieler Weg“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen. Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 „Sieler Weg“ und dem Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung des Rates am 06.10.2020 zugestimmt. Außerdem wurden in dieser Sitzung die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Ziel des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Wohnbebauung zu schaffen. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB lagen die Planungsunterlagen in der Zeit vom 04.11.2020 bis einschließlich 04.12.2020 im Rathaus der Widukindstadt Enger, Bahnhofstraße 44, Zimmer 1.35, während der Dienststunden (montags - freitags 8.00 - 13.00 Uhr, montags und donnerstags 14.00 - 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Nunmehr hat der Rat der Widukindstadt Enger in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2021 die Aufteilung des usprünglichen Bebauungsplanes in zwei Teilabschnitte beschlossen. Fortan wird für den westlichen Teilbereich in der Fortführung des Verfahrens der hier dargestellte Bebauungsplan die Bezeichnung "Nr. 94 B 'Sieler Weg'" tragen.

Übersichtsbild Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Thorsten Walper, Telefon: 05224/9800-35, E-Mail: t.walper@enger.de
  • Stadtplanung Enger, Telefon: --, E-Mail: Stadtplanung@enger.de
  • Frau Inge Nienhüser, Telefon: 05224/9800-32, E-Mail: i.nienhueser@enger.de

Verfahrensschritte

  • 03.02.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.11.2020 - 04.12.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

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