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Stadtplanung in Enger

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Bebauungsplan
02.10 Bahnhofstraße, 10. Änderung

Satzungsbeschluss der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Bahnhofstraße“

Der Rat der Stadt Enger hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.04.2022 den folgenden Satzungsbeschluss gefasst:

 

a) Dem Beschlussvorschlag aus der Abwägungsmatrix zur Behandlung der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach §3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird gefolgt.

b) Der Rat der Stadt Enger beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Bahnhofstraße“ und dessen Begründung als Satzung.

Der Beschluss der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Bahnhofstraße“ als Satzung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist einschließlich der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Mit Vollzug der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 0,69 ha und ist in dem beigefügten Lageplan durch eine schwarze unterbrochene Linie dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Enger, Flur 12, Flurstücke 10, 14, 15, 26, 28-30, 130, 181, 200 und 205 tlw.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Das Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine bauliche Nachverdichtung im Bestand (Erweiterung der Wohnbebauung) zu ermöglichen, da die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sehr eng entlang der bereits damals vorhandenen Wohngebäude gezogen wurde. Neben der neuen Flexibilität bei der Gebäudegrundfläche sollen auch mehr Gestaltungsmöglichkeiten im Dachraum der Gebäude zulässig werden. Außerdem erfolgt mit der Änderung des Bebauungsplanes eine Angleichung an die noch nicht rechtskräftigen aber zukünftigen Gestaltungsvorgaben im inneren Ortskern (neue Gestaltungssatzung im Ortskern).

Nachdem die Offenlage der Planunterlagen zuvor im Zeitraum eines Monats ab dem 11.10.2021 stattgefunden hat, wurde der Entwurf auf Grundlage der eingegangenen Anregungen angepasst:

·         Die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten wird von maximal drei auf maximal fünf Wohneinheiten pro Gebäude erhöht.

·         Es wurde die Bestimmung zur Freiflächengestaltung in die textlichen Festsetzungen aufgenommen, um auf eine Verwendung offenporiger und wasserdurchlässiger Materialien auf den nicht überbaubaren Flächen im gesamten Plangebiet hinzuwirken.

Mit Vollzug dieser Bekanntmachung tritt die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Bahnhofstraße“ in Kraft und wird einschließlich Begründung im Rathaus der Stadt Enger, Bahnhofstraße 44, Zimmer 1.35, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und dienstags und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Bebauungsplanänderung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Unterlagen stehen auch online auf dem Geoportal des Kreises Herford (https://geoportal.kreis-herford.de) zur Verfügung.

Hinweise:

I.           Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

II.      Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen:

  Unbeachtlich werden

1.     eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.   eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.   nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Enger, Bahnhofstraße 44, 32130 Enger, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

III.   Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen(GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung kann eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Bahnhofstraße“ nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a)  eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)  die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c)   der Bürgermeister hat die Ratsbeschlüsse vorher beanstandet oder

d)      der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Enger vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Übersichtsbild Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Thorsten Walper, Telefon: 05224/9800-35, E-Mail: t.walper@enger.de
  • Herr Clemens Hoffstätter, Telefon: 05224/9800-201, E-Mail: c.hoffstaetter@enger.de
  • Stadtplanung Enger, Telefon: --, E-Mail: Stadtplanung@enger.de

Verfahrensschritte

  • 16.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.10.2021 - 10.11.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 10.01.2022 - 23.01.2022, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 05.04.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.04.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge