Erneute Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 94A „Lambernweg“ und der 9. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
-- Stellungnahmen bitte nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen (blau markiert) abgeben! --
Der Rat der Stadt Enger hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.08.2023 den nachfolgenden Beschluss gefasst:
a) Der Satzungsbeschluss sowie die Beschlussfassung des Rates der Widukindstadt Enger vom 20.04.2023 (VL-10/2023) über die Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 94A „Lambernweg“ werden aufgehoben.
b) Der Rat der Widukindstadt Enger stimmt dem erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94A „Lambernweg“ zu.
c) Der Rat der Widukindstadt Enger beschließt die erneute Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 94A „Lambernweg“: Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 94A „Lambernweg“ einschließlich der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen. Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß §4 Abs. 2 BauGB.
Der Auslegungsbeschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es soll bestimmt und in der Bekanntmachung darauf hingewiesen werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94A „Lambernweg“ erfolgt im Normalverfahren nach § 2 BauGB.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 2,92 ha und ist in dem beigefügten Lageplan durch eine schwarze unterbrochene Linie dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Enger, Flur 2, Flurstücke 590, 280 (tlw.), 345 (tlw.) und 487 (tlw.).
Das Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Erweiterung einer Gewerbefläche planungsrechtlich abzusichern. Damit sollen zum einen bereits in der Stadt vorhandenen Betrieben Erweiterungsoptionen eröffnet und zum anderen Ansiedlungsvorhaben neuer Firmen ermöglicht werden.
Im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die erneuten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 94A „Lambernweg“ einschließlich der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
in der Zeit vom
25.09.2023 bis einschließlich 25.10.2023
im Rathaus der Widukindstadt Enger, Bahnhofstraße 44, Zimmer 1.35, während der Dienststunden (montags – freitags 8.00 – 13.00 Uhr, montags und donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus.
Gemäß dem § 3 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) werden die Planunterlagen gleichzeitig auf der Internetseite der Widukindstadt Enger unter www.o-sp.de/enger/beteiligung veröffentlicht.
Es wird wie vom Rat beschlossen bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können. Hinsichtlich des vorherigen Entwurfes des Bebauungsplanes wird keine Änderung sondern eine Ergänzung in den textlichen Festsetzungen vorgenommen, die sich auf die zulässige Art der baulichen Nutzung der Grundstücke bezieht. Die Ergänzung ist in den offen gelegten Planunterlagen farblich hervorgehoben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.
Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen aus dem bisherigen Verfahren vor:
Art der umweltbezogenen Information: | Urheber: | Thematischer Bezug: |
Begründung einschl. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94a „Lambernweg“ und zur 9. Teiländerung des Flächennutzungsplanes |
Stadt Enger Fachbereich IV Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH, Herford |
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter (u.a. Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter) |
Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange |
Kreis Herford, Landwirtschaftskammer NRW, Verwaltungseinheit OWL-Nord, BUND, Kreisgruppe Herford LWL-Archäologie für Westfalen |
Mensch und seine Gesundheit: Lärmgutachten Löschwasserversorgung Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Artenschutz, Biodiversität, Grünflächen, Lichtverschmutzung Klima/Luft: Erneuerbare Energien Boden: Bodenfunktion, Bodenfruchtbarkeit Kultur- und Sachgüter: Bodendenkmal Wasser: Niederschlagsversickerung |
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit |
Bürger |
Mensch und seine Gesundheit: Lärmimmissionen, Autoverkehr Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Artenschutz, Biodiversität, Freiflächenversiegelung, Grünflächen Klima/Luft: Erneuerbare Energien, Energieverbrauch Wasser: Regenwasser |
Fachgutachten |
Akus GmbH | Gewerbelärmemissionen |
Fachgutachten | BockermannFritze IngenieurConsult GmbH | Wasserwirtschaftliche Vorplanung |
Während der erneuten öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen bei der Widukindstadt Enger beispielsweise online auf der Internetseite der Widukindstadt Enger (www.o-sp.de/enger/beteiligung), per E-Mail an stadtplanung@enger.de, schriftlich abgegeben oder mündlich zu Protokoll gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.