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Stadtplanung in Enger

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Bebauungsplan
25A.2 Wördebrinkstraße, 2. Änderung

Aufstellung und Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25A „Wördebrinkstraße“

Der Rat der Widukindstadt Enger hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.02.2024 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

a) Der Rat der Widukindstadt Enger beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25A „Wördebrinkstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

b) Der Rat der Widukindstadt Enger stimmt dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25A „Wördebrinkstraße“ zu.

c) Der Rat der Widukindstadt Enger beschließt die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25A „Wördebrinkstraße“ einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß §2 Abs. 1 BauGB und der Auslegungsbeschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25A „Wördebrinkstraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Somit wird von der Erstellung des Umweltberichts, von der Angabe verfügbarer umweltbezogener Informationen und der Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 0,33 ha und ist in dem beigefügten Lageplan durch eine schwarze unterbrochene Linie dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Enger, Flur 4, Flurstücke 769-771.

Das Ziel des Bebauungsplanes ist es, für eine Baulücke an der Jupiterstraße eine bessere bauliche Ausnutzung zu finden als das durch das bestehende Baurecht möglich ist. Im Sinne der Nachverdichtung kann auf dieser Fläche - im Wesentlichen durch eine Optimierung der Baugrenzen – statt zwei Bauplätzen die Möglichkeit für vier Wohngebäude geschaffen werden.

Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25A „Wördebrinkstraße“ einschließlich der Begründung

in der Zeit vom

02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024

 

im Rathaus der Widukindstadt Enger, Bahnhofstraße 44, Zimmer 1.35, während der Dienststunden (montags – freitags 8.00 – 13.00 Uhr, montags und donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen bei der Widukindstadt Enger beispielsweise online auf der Internetseite der Widukindstadt Enger (www.o-sp.de/enger/beteiligung), per E-Mail an stadtplanung@enger.de, schriftlich abgegeben oder mündlich zu Protokoll gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.

Übersichtsbild Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Thorsten Walper, Telefon: 05224/9800-35, E-Mail: t.walper@enger.de
  • Herr Clemens Hoffstätter, Telefon: 05224/9800-201, E-Mail: c.hoffstaetter@enger.de
  • Stadtplanung Enger, Telefon: --, E-Mail: Stadtplanung@enger.de

Verfahrensschritte

  • 15.02.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.04.2024 - 03.05.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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