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Stadtplanung in Enger

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Bebauungsplan
09.6 Ringstraße - Wittekindstraße, 6. Änderung

Der Rat der Widukindstadt Enger hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

a) Der Rat der Widukindstadt Enger beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ringstraße-Wittekindstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

b) Der Rat der Widukindstadt Enger stimmt dem Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ringstraße-Wittekindstraße“ zu.

c) Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß §2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ringstraße - Wittekindstraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,24 ha und ist in dem beigefügten Lageplan durch eine schwarze unterbrochene Linie dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im Teilbereich A das Grundstück Gemarkung Enger, Flur 11, Flurstücke 349 (tlw.) und im Teilbereich B das Grundstück Gemarkung Enger, Flur 11, Flurstück 678.

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Nachverdichtung im baulichen Bestand auf zwei Grundstücken.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen die Planungsunterlagen in der Zeit vom

09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024

im Rathaus der Widukindstadt Enger, Bahnhofstraße 44, Zimmer 1.35, während der Dienststunden (montags – freitags 8.00 – 13.00 Uhr, montags und donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus. Gemäß dem § 3 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) werden die Planunterlagen gleichzeitig auf der Internetseite der Widukindstadt Enger unter www.o-sp.de/enger/beteiligung veröffentlicht.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen bei der Widukindstadt Enger beispielsweise online auf der Internetseite der Widukindstadt Enger (www.o-sp.de/enger/beteiligung), per E-Mail an stadtplanung@enger.de, schriftlich abgegeben oder mündlich zu Protokoll gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Räumlicher Geltungsbereich Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Silke Deininger, Telefon: 05224/9800-78, E-Mail: s.deininger@enger.de
  • Frau Inge Nienhüser, Telefon: 05224/9800-32, E-Mail: i.nienhueser@enger.de
  • Stadtplanung Enger, Telefon: --, E-Mail: Stadtplanung@enger.de

Verfahrensschritte

  • 14.12.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.01.2024 - 09.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 09.01.2024 - 09.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

BebauungsplanBegründungBekanntmachung