logo

Stadtplanung in Enger

zurück

Bebauungsplan
97 Nordhof

Frühzeitige Beteiligung im Rahmen der des Bebauungsplanes Nr. 97 „Nordhof“

Der Rat der Widukindstadt Enger hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.08.2023 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

a) Der Rat der Widukindstadt Enger beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Nordhof“ im Normalverfahren nach § 2 Bausetzbuch (BauGB).

b) Der Rat der Widukindstadt Enger stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 „Nordhof“ zu.

c) Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß §2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Nordhof“ erfolgt im Normalverfahren nach § 2 BauGB.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 1,05 ha und ist in dem beigefügten Lageplan durch eine schwarze unterbrochene Linie dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Enger, Flur 10, Flurstück 327 (tlw.).

Das Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Fläche für eine wohnbauliche Nutzung planungsrechtlich vorzubereiten. Auf dem Grundstück ist die Entstehung von ca. 40 Wohneinheiten geplant.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen die Planungsunterlagen in der Zeit vom

 

25.09.2023 bis einschließlich 25.10.2023

 

im Rathaus der Widukindstadt Enger, Bahnhofstraße 44, Zimmer 1.35, während der Dienststunden (montags – freitags 8.00 – 13.00 Uhr, montags und donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus. Gemäß dem § 3 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) werden die Planunterlagen gleichzeitig auf der Internetseite der Widukindstadt Enger unter www.o-sp.de/enger/beteiligung veröffentlicht.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen bei der Widukindstadt Enger beispielsweise online auf der Internetseite der Widukindstadt Enger (www.o-sp.de/enger/beteiligung), per E-Mail an stadtplanung@enger.de, schriftlich abgegeben oder mündlich zu Protokoll gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

2023-07-31_Verfahren + Geltungsbereich Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Silke Deininger, Telefon: 05224/9800-78, E-Mail: s.deininger@enger.de
  • Herr Thorsten Walper, Telefon: 05224/9800-35, E-Mail: t.walper@enger.de
  • Stadtplanung Enger, Telefon: --, E-Mail: Stadtplanung@enger.de

Verfahrensschritte

  • 31.08.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.09.2023 - 25.10.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge