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Stadtplanung in Enger

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Bebauungsplan
98 Körnerstraße

Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 98„Körnerstraße“

Der Rat der Widukindstadt Enger hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2023 den folgenden Satzungsbeschluss gefasst:

a) Dem Beschlussvorschlag aus der Abwägungsmatrix über die aufgeführte Behandlung der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird gefolgt.

b) Der Rat der Widukindstadt Enger beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Körnerstraße“ und dessen Begründung als Satzung.

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 89 „Körnerstraße“ als Satzung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist ein schließlich der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Mit Vollzug der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte im beschleunigten Verfahren nach § 13a ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 0,27 ha und ist in dem beigefügten Lageplan durch eine schwarze unterbrochene Linie dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Dreyen, Flur 4, Flurstücke 493 und 494.

Das Ziel des Bebauungsplanes ist eine bauliche Nachverdichtung im Ortsteil Westerenger. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes kann eine optimale Erschließung im inneren Bereich des Gebietes planungsrechtlich vorbereitet werden.

Übersichtsbild Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Thorsten Walper, Telefon: 05224/9800-35, E-Mail: t.walper@enger.de
  • Frau Inge Nienhüser, Telefon: 05224/9800-32, E-Mail: i.nienhueser@enger.de
  • Stadtplanung Enger, Telefon: --, E-Mail: Stadtplanung@enger.de
  • Frau Silke Deininger, Telefon: 05224/9800-78, E-Mail: s.deininger@enger.de

Verfahrensschritte

  • 20.06.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.08.2023 - 02.09.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 26.10.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.11.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

BebauungsplanBegründungBekanntmachungSitzungsvorlagenAbwägung