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Stadtplanung in Enger

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Sanierungssatzung
Satzung der Stadt Enger über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Enger 2025+"

Der Rat der Stadt Enger hat in seiner Sitzung am 06.10.2020 die förmliche Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes "Ortskern Enger 2025+" gemäß § 142 Abs. 3 BauGB beschlossen. Zur Vorbereitung des Sanierungsgebietes wurden mit dem Beschluss des Rates am 03.02.2020 vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB eingeleitet. Hierbei übernimmt das ISEK die Funktion der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB als Voraussetzung für die Ausweisung eines Sanierungsgebiets und den Erlass einer Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB.

Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger zur Vorbereitung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Enger 2025+“ wurde gemäß §§ 137 und 139 BauGB durchgeführt.

Innerhalb dieses Gebietes können Immobilieneigentümer*innen von der erhöhten steuerlichen Begünstigung profitieren. Außerdem sollen innerhalb des Sanierungsgebietes ab dem Jahr 2021 die Fördermaßnahmen aus dem ISEK umgesetzt werden.

Sanierungssatzung_Geltungsbereich Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Thorsten Walper, Telefon: 05224/9800-35, E-Mail: t.walper@enger.de

Verfahrensschritte

  • 03.02.2020, Einleitung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 (3) BauGB
  • 27.07.2020 - 24.08.2020, Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
  • 06.10.2020, Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes als Satzung gem. § 142 (3) BauGB

Anhänge