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Informelle Planung in Bearbeitung

2. Beteiligungsphase: 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie in Duelmen

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte [1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase fand in Dülmen vom 09.12.2023 - bis 10.01.2024 statt. In dieser ersten Öffentlichkeitsbeteiligung hatten Sie die Möglichkeit, auf Grundlage der vom LANUV NRW erstellten Lärmkartierung (LANUV), Anregungen zur Lärmsituation zu geben. 

Unter Berücksichtigung dieser Hinweise und Anregungen wurde nunmehr der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt. Hierzu erfolgt nun eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Zudem erfolgt eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Die Stadt Dülmen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der zweiten Beteiligung an der Lärm-aktionsplanung.

Wie geht es weiter?

Am 12. März 2024 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Bis zum 12. April 2024 haben Sie die Möglichkeit den Entwurf hier im Beteiligungsportal einzusehen und uns eine Stellungnahme zu den Inhalten zukommen zu lassen.

Die Eingaben zum Entwurf des Lärmaktionsplans werden ausgewertet und bei der Überarbeitung des vorliegenden Planentwurfs berücksichtigt. Danach wird der Lärmaktionsplan final erstellt und soll dann in der nächsten Sitzungsstaffel abschließend in der Stadtverordnetenversammlung am 27. Juni 2024 beschlossen werden.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

 

1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

 



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Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Reinhild Kluthe 2594 12-870 r.kluthe@duelmen.de

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