Plandetails

Verfahren

Bürgerinformation zur Umgestaltung der Friedrich-Ruin-Straße zu einer Fahrradstraße (zwischen Elsa-Brändström-Straße und Bahnhofstraße) im Stadtteil Dülmen-Mitte

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Dülmen möchte Sie als Grundstückseigentümer/-in auf diesem Wege über die in Kürze beginnende Einrichtung einer Fahrradstraße an der Friedrich-Ruin-Straße zwischen der Elsa-Brändström-Straße und Bahnhofstraße und den damit zusammenhängenden Tiefbaumaßnahmen informieren.

Die Maßnahme zur Umsetzung einer Fahrradstraße an der Friedrich-Ruin-Straße wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2022 beschlossen.

Bei der oben genannten Maßnahme ist die Förderung des Radverkehrs und die damit verbundene Stärkung einer klimafreundlichen Mobilität das Hauptanliegen. Einen wichtigen Beitrag zur Radverkehrsförderung können dabei Fahrradstraßen leisten. Durch diese sollen vor allem die Ziele Steigerung des Radverkehrsanteils - insbesondere im Bereich der Nahmobilität -, Bündelung von Radverkehrsströmen und Steigerung der Verkehrssicherheit erreicht werden.

Hierbei wird eine einheitliche und klare Gestaltung der Fahrradstraßen verfolgt, die durch folgende Qualitätsstandards definiert wurde. Neben der Reduzierung der Fahrgassenbreite durch die Markierung von fahrbahneinfassenden Leitlinien werden die Kreuzungsbereiche mit flächig aufgetragener, roter Markierung aufmerksamkeitssteigernd hervorgehoben. Im Zuge der Einrichtung der Fahrradstraße wird die aktuelle rechts-vor-links-Regelung aufgehoben und die Fahrradstraße zur Vorfahrtsstraße. Die Bevorrechtigung erfolgt, um die Attraktivität der Fahrradstraße für Radfahrende zu steigern und für diese eine durchgängige Befahrbarkeit zu erreichen. Auf der Friedrich-Ruin-Straße wird in den Eingangsbereichen und an jeder Kreuzung die erforderliche Beschilderung mit dem entsprechenden Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ und den hier zugelassenen Fahrzeugen (KFZ frei) beschildert. In den Eingangsbereichen wird zudem das Verkehrszeichen Fahrradstraße als Sinnbild auf die Fahrbahn markiert, um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf die dann geltenden Verkehrsregelungen zu steigern. Auf Fahrradstraßen besteht eine besondere Rücksichtnahmepflicht gegenüber Radfahrenden, da diese abweichend vom Rechtsfahrgebot nebeneinander fahren dürfen und der Kfz-Verkehr sich aufgrund der Bevorrechtigung des Radverkehrs bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h unterzuordnen hat.

Um auf der Friedrich-Ruin-Straße eine Fahrradstraße einrichten zu können, müssen im Zuge der Maßnahme zunächst kleinteilige Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden (z.B. Straßenabläufe und Rinne regulieren). Diese Arbeiten werden voraussichtlich ab Februar 2024 beginnen. Im Anschluss hieran werden, sobald es die Witterung zulässt, die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten ausgeführt.

Die Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten werden von der Bauunternehmung Jürgen Linke Tiefbau aus Dülmen ausgeführt. Die Markierungsarbeiten werden im Anschluss von der Firma Heinz Jasper GmbH aus Ennigerloh umgesetzt. Zuständiger Bauleiter der Stadt Dülmen ist Herr Wessendorf (Tel. 02594 – 12 758).

 

Die Maßnahme erzeugt keine Beitragspflichten und ist für Sie kostenneutral.



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Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Saskia Laube 02594/12-704 s.laube@duelmen.de

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