Bebauungsplan

W 4 Mittelgewanne - 2. Änderung

Die Ortsgemeinde Römerberg hat zur Deckung des anhaltenden Wohnbauflächenbedarfs den Bebauungsplan „W4 Mittelgewanne“ aufgestellt, welcher im Jahr 2012 rechtskräftig wurde und im Jahr 2020 eine 1. Änderung erfahren hat. Aktuell erfolgt die Erschließung der Bauflächen. Nachfolgend ist mit einem Beginn der Hochbautätigkeiten zu rechnen.

Der Bebauungsplan enthält örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen. Demnach sind bauliche Einfriedungen straßenseitig nur in Form von Metallzäunen, Mauern aus Naturstein, Gabionen oder Hecken aus einheimischen Laubgehölzen zulässig. Zulässig sind auch Kombinationen aus den vorgenannten Einfriedungsformen. Straßenseitige Einfriedungen in Form von festen Sockeln und Mauern werden hierbei auf die Höhe von max. 1,00 m beschränkt. Für sonstige Einfriedungen gilt straßenseitig eine max. Höhe von 1,30 m.


Im aktuell bereits in Bebauung befindlichen Baugebiet „W3 Links am Viehtrift“ wurde im Rahmen einer Ortsbegehung festgestellt, dass auf einigen Grundstücken die Einfriedungen entlang der Straße entgegen den Festsetzungen im Bebauungsplan zu hoch errichtet wurden. Für das derzeit noch in Erschließung befindliche Baugebiet „W 4 Mittelgewanne“, für das analoge Regelungen zu Einfriedungen gelten, ist daher absehbar, dass sich eine ähnliche Thematik ergeben wird.

Nachdem offenkundig der Gestaltungswille der einzelnen Bauherrn im angrenzenden Baugebiet von den Vorgaben des Bebauungsplans abweicht und eine ähnliche Entwicklung im Baugebiet W4 absehbar ist, sah sich die Ortsgemeinde gehalten, die städtebauliche Erforderlichkeit der Festsetzungen zu Einfriedungen nochmals kritisch zu überprüfen. Nachdem die im Baugebiet W3 realisierten Einfriedungen auch bei Abweichungen von den Vorgaben des Bebauungsplans keine grundlegenden gestalterischen Verwerfungen erkennen lassen, die einer bauleitplanerischen Regelung bedürfen, hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Römerberg in seiner Sitzung am 03.05.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „W4 Mittelgewanne“ in Bezug auf die Regelungen zu Einfriedungen dahingehend zu ändern, dass die Festsetzungen zu Einfriedungen entfallen sollen.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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