Bebauungsplan

W 3 Links am Viehtrift - 1. Änderung

Die Ortsgemeinde Römerberg hat zur Deckung des anhaltenden Wohnbauflächenbedarfs den Bebauungsplan „W3 – Links am Viehtrift“ aufgestellt, welcher im Jahr 2013 rechtkräftig wurde. Das Baugebiet ist mittlerweile fast vollständig bebaut.

Der Bebauungsplan enthält örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen. Demnach sind straßenseitige Einfriedungen nur in Form von Metallzäunen, Mauern aus Naturstein, Gabionen oder Hecken aus einheimischen Laubgehölzen zulässig. Zulässig sind auch Kombinationen aus den vorgenannten Einfriedungsformen. Straßenseitige Einfriedungen in Form vonfesten Sockeln und Mauern werden hierbei auf die Höhe von max. 1,00 m beschränkt. Für sonstige Einfriedungen gilt straßenseitig eine max. Höhe von 1,30 m.

Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass auf einigen Grundstücken die Einfriedungen entgegen den Festsetzungen im Bebauungsplan errichtet wurden.

Nachdem offenkundig der Gestaltungswille der einzelnen Bauherrn von den Vorgaben des Bebauungsplans abweicht, sah sich die Ortsgemeinde gehalten, die städtebauliche Erforderlichkeit der Festsetzungen zu Einfriedungen nochmals kritisch zu überprüfen. Nachdem die realisierten Einfriedungen auch bei Abweichungen von den Vorgaben des Bebauungsplans keine grundlegenden gestalterischen Verwerfungen erkennen lassen, die einer bauleitplanerischen Regelung bedürfen, hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Römerberg in seiner Sitzung am 03.05.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „W3 Links am Viehtrift“ in Bezug auf die Regelungen zu Einfriedungen dahingehend zu ändern, dass die Festsetzungen zu Einfriedungen entfallen sollen.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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