Bebauungsplan

In den dreißig Morgen, 1. Änderung (OG Dudenhofen)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dudenhofen hat in seiner Sitzung am 27.08.2020 beschlossen, dass der Bebauungsplan „In den dreißig Morgen“ um einen Passus hinsichtlich der Gestaltung von Gärten mit einem Ausschluss von Stein- und Schottergärten ergänzt wird, um die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Natur und Landschaft weiter zu reduzieren.
Dementsprechend sollen Stein- und Kiesgarten auf der gesamten Grundstücksfläche unzulässig sein.

Um diesen Beschluss umzusetzen, wird eine Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplans erforderlich. Diese Änderung kann jedoch als rein textliche Änderung umgesetzt werden. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen.

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Verfahrensschritte

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