Bebauungsplan

Nördlich der Speyerer Straße (OG Dudenhofen)

Der Ortsgemeinderat Dudenhofen hat am 07.02.1996 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flurstücke 325, 326, 327 und 431 nördlich der Speyerer Straße beschlossen, um dort die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Altenwohn- und Betreuungsanlge zu schaffen.

Nachdem zwischenzeitlich ein anderes Grundstück für die Errichtung der Altenwohn- und Betreuungsanlage erworben werden konnte, wurde die planerische Zielsetzung der Gemeinde angepasst und das Planungsgebiet um die Flurstücke 328 und 330 erweitert. Da die betreffenden Grundstücke an zentraler Stelle im innerörtlichen Bereich liegen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unverzichtbar, da ansonsten insbesondere die Gefahr einer Beeinträchtigung des Dorfbildes nicht ausgeschlossen werden kann.

Die städtebauliche Zielsetzung der Gemeinde für die geordnete städtebauliche Entwicklung ist insbesondere die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für eine an die zentrale innerörtliche Lage angepasste Bebauung unter besonderer Beachtung des Dorfbildes und der wasserwirschaftlichen Belange (entlang des Hainbaches). Vorgesehen ist neben einer Erhaltung der vorhandenen Baustrukturen entlang der Speyerer Straße die Schließung der vorhandenen Baulücke mit einer Neuerrichtung von Gebäuden an der Straßenkante, sowie die Errichtung eines Supermarktes. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine Grundlage dafür geschaffen werden, das in Dudenhofen vorhandene Defizit im Bereich des Einzelhandels zu schließen. Der Hainbach soll im Rahmen der Planung verlegt werden.

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