Bebauungsplan

Hofgraben Teil I und II - Änderungsplan VI (OG Dudenhofen)

Mit der Bebauungsplanänderung beabsichtigt die Ortsgemeinde Dudenhofen, den dringenden örtlichen Bedarf an Wohnraum durch die Ausweisung von enstprechenden Baumöglichkeiten in sinnvoller Bautiefe abzudecken.

Von den Grundstückseigentümern des Plangebietes wurde konkrete Bauwünsche vorgetragen.

Durch die Bebauungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine rückwärtige Erschließung und zeitgemäße Bebauung der tiefen Baugrundstücke in einem Teilbereich westlich der Landauer Straße geschaffen. Die bislang festgesetzte "Fläche für Nebenanlagen" wird daher abgeändert in "überbaubare Grundstücksfläche". Die Bebauungsplanänderung ermöglicht die Umnutzung von Scheunen und sonstigen, heute nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Nebengebäuden in Wohnungen und sonstige, im Dorfgebiet zulässige Nutzungen.

Der gültige Flächennutzungsplan der  Verbandsgemeinde Dudenhofen stellt das Bebauungsplangebiet als Dorfgebiet dar. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die bestehende Landauer Straße. Anschlussmöglichkeiten an vorrhandene Ver- und Entsorgungsanlagen bestehen.

Dirch die Bebauungsplanänderung wird weder die versiegelbare Fläche, noch die durch die Hauptgebäude und Nebenanlagen überbaubare Grundstücksfläche ausgeweitet. Eingriffe in Natur und Landschaft finden daher nicht statt.

Kosten dieser Bebauungsplanänderung kommen auf die Gemeinde nicht zu.

Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind keine bodenordnende Maßnahmen erforderlich.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

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