Bebauungsplan

Gewerbegebiet Südwest Teil I und II - Änderung IV (OG Dudenhofen)

Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der bestehenden Ortslage von Dudenhofen zwischen dem Speyerbach im Norden und der Harthauser Straße im Süden und umfasst das bestehende Gewerbegebiet mit einer Fläche von ca. 15 ha.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Südwest Teil I und II - Änderung IV“ umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Südwest Teil I und II - Änderungsplan“ sowie des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Südwest, Teil I und II, Änderung und Erweiterung III“.

In den Bebauungsplänen „Gewerbegebiet Südwest Teil I und II - Änderungsplan“ sowie „Gewerbegebiet Südwest, Teil I und II, Änderung und Erweiterung III“ der Ortsgemeinde Dudenhofen ist in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans geregelt, dass die im Gewerbegebiet gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 2 BauNVO vorgesehenen Ausnahmen (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke) nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und daher nicht zulässig sind.
Durch einen Antragsteller wurde eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Praxis für Ergotherapie und Logopädie in Verbindung mit der in der direkten Nachbarschaft befindlichen Gesundheitswerkstatt gestellt.
Die Bauausschuss der Ortsgemeinde Dudenhofen hat in seiner Sitzung am 31.08.2017 das erforderliche Einvernehmen zu dieser Bauvoranfrage sowie zu der hierfür erforderlichen Befreiung erteilt.
Die Kreisverwaltung genehmigt das geplante Bauvorhaben jedoch nicht, da einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zugestimmt wird.
Seitens der Ortsgemeinde wurde daraufhin die städtebauliche Erforderlichkeit des bisherigen Nutzungsausschlusses für Anlagen für gesundheitliche Zwecke hinterfragt. Nachdem keine ausreichende städtebauliche Erforderlichkeit für die Einschränkung der zulässigen Nutzung mehr gesehen wird, erfolgt diesbezüglich eine Änderung des Bebauungsplans. Somit kann das Vorhaben, welches mit den Zielsetzungen der Gemeinde übereinstimmt, planungsrechtlich ermöglicht werden.

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