Bebauungsplan

Ost Änderungsplan II (OG Dudenhofen)

Die Ortsgemeinde Dudenhofen unterliegt einer nachhaltigen Wohnungsnachfrage. Neben der Schließung von einzelnen Baulücken kommt es innerhalb der bebauten Ortslage hierdurch zu Bauvorhaben, die eine Umnutzung oder einen Ersatz bestehender Gebäude zum Inhalt haben. Weiterhin kann es zu innerörtlichen Nachverdichtungen kommen.

Eine behutsame Innenentwicklung entspricht den grundlegenden städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde. Allerdings wird die Gefahr gesehen, dass durch eine wachsende Anzahl an Wohnungen im Innerortsbereich der Parkdruck in den öffentlichen Straßen weiter ansteigen wird.

In den durch Bebauungspläne abgedeckten Bereichen des Altorts sowie in den jüngeren Neubaugebieten wurden bereits Regelungen zur Mindeststellplatzzahl getroffen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ost, Änderungs- und Erweiterungsplan I" wird bislang jedoch nur ein Stellplatz je Wohnung verlangt. Diese Vorgabe wird angesichts der zunehmenden Ausstattung der Haushalte mit PKW als nicht mehr zeitgemäß betrachtet. Daher soll im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ost, Änderungs- und Erweiterungsplan I" eine Anpassung an die Vorgaben erfolgen, die in den übrigen Ortsbereichen gelten.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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