Bebauungsplan

Nord - 1. Änderung (OG Harthausen)

Bei dem Plangebiet handelt es sich um zwei aneinandergrenzende Baugrundstücke, für die im rechtskräftigen Bebauungsplan „Nord“ aus dem Jahr 1999 die Errichtung eines Doppelhauses vorgesehen war. Das Grundstück ist bislang nicht bebaut und stellt sich somit als Baulücke dar.

Die Ortsgemeinde sieht es angesichts der nachhaltigen Nachfrage nach Wohnbauland als ihre Aufgabe an, vorhandene Baulandpotenziale einer baulichen Nutzung zuzuführen und mögliche Entwicklungshemmnisse – soweit dies im städtebaulichen Kontext vertretbar ist – auszuräumen.

Bezogen auf das Planungsgebiet haben sich insbesondere die Festsetzungen zum zulässigen Haustyp, zur zulässigen Grundfläche, zur Bauweise und zur Hauptfirstrichtung als Entwicklungshemmnis gezeigt.

Die Ortsgemeinde strebt daher eine Lockerung der Festsetzungen an, wobei allerdings in Bezug auf die Kubatur des Gebäudes als auch in Bezug auf die versiegelte Fläche keine Ausweitung der bislang zulässigen Bebauung erfolgen soll.

Neben der Nutzung vorhandener Baulandpotenziale soll zudem die Gefahr einer gestalterischen Beeinträchtigung, die sich bei ungenutzten Baulücken innerhalb des Siedlungsbereichs ergeben kann, vorbeugend gebannt werden.

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