Bebauungsplan

Parkplatz an der K 25 (OG Römerberg)

In der Rhein-Pfalz-Halle, die sich im südlichen Ortsbereich von Heiligenstein befindet, werden jährliche einige Großveranstaltungen durchgeführt. Bei solchen Veranstaltungen reichen die Parkplätze, die direkt an der Rhein-Pfalz-Halle zur Verfügung stehen, nicht aus. Es wird im Bereich der angrenzenden Seitenstraßen geparkt, wodurch in erheblichem Maße Konflikte mit den Anwohnern entstanden sind.

Die Gemeinde beabsichtigt daher in räumlich geringer Entfernung zur Rhein-Pfalz-Halle eine neue Parkplatzanlage mit ca. 198 Parkplätzen anzulegen, die der Deckung des Spitzenbedarfs dienen soll.

Die Fläche ist bislang dem unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Da es sich bei dem Vorhaben um keine privilegierte Außenbereichsnutzung handelt, ist zur Umsetzung der Planung die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Nördlich der geplanten Parkplatzanlage besteht bereits eine Skateranlage. Zur planungsrechtlichen Absicherung wird die Skateranlage in den Bebauungsplan mit einbezogen.

Planerische Zielsetzung der Gemeinde für die Aufstellung des Bebauungsplans ist insbesondere:

- Schaffung von Parkmöglichkeiten für den Spitzenbedarf bei Großveranstaltungen in der Rhein-Pfalz-Halle
- Entlastung der angrenzenden Wohngebiete
- Begrenzung der Versiegelung der Parkplatzanlage
- Landschaftsgerechte Einbindung des Plangebietes
- Planungsrechtliche Absicherung der bestehenden Skateranlage

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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