Bebauungsplan

Krautgartenäcker 2. Änderung (OG Römerberg)

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Hanggrundstücke des Baugebietes Krautgartenäcker. Nachdem die Bodenneuordnung und Erschließung des Baugebietes abgeschlossen sind, zeigt sich im Rahmen der jetzt beginnenden Bautätigkeit, dass die Festsetzungen bezüglich der Wandhöhe angesichts der deutlich unterschiedlichen Böschungsneigungen im Planungsgebiet zu unflexibel geregelt sind. In den Bereichen mit flachen Böschungen ergeben sich Beschränkungen des Maßes der baulichen Nutzung, die der bei der Planaufstellung verfolgten städtebaulichen Zielsetzung der Gemeinde nicht entsprechen. Da angesichts der Vielzahl der betroffenen Baugrundstücke eine Regelung über Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht angemessen ist, wird eine Bebauungsplanänderung bezüglich der Wandhöhenfestsetzung erforderlich.

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Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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