Bebauungsplan

Krautgartenäcker (OG Römerberg)

Im Ortsteil Mechtersheim der Gemeinde Römerberg wurden in den vergangenen Jahren mehrere zum Teil kleine, zum Teil größere Neubaugebiete erschlossen. Es handelt sich dabei um Flächen südlich und östlich der alten Ortslage und um kleinere Abrundungsflächen sowie um die Neubaubereiche in der nördlich des Ortes gelegenen Entwicklungszone "Römerberg Süd". Diese Fläche sind jetzt, mit Ausnahme einiger Baulücken, überwiegend bebaut.

Die bauliche Entwicklung von Mechtersheim wird sich auch in Zukunft ausschließlich nördlich des Altortes vollziehen, da eine weitere Süd- und Osterweiterung aus landschaftlichen und ökologischen Gründen ausgeschlossen werden muss. Die Bebauung des Bereichs zwischen Hauptstraße, Breiten Weg und Schwegenheimer Straße war schon vor einigen Jahren diskutiert, seinerzeit aber der Besiedelung anderer Gebiete in den Ortsteilen Berghausen und Mechtersheim der Vorrang gegeben worden. Da jedoch in letzter die Baulandnachfrage im Ort erneut stark zugenommen hat und auch eine Reihe von Grundstückseigentümern akute Bauwünsche vorgetragen haben, sollen die früheren Überlegungen zur Besiedlung des Gebietes Krautgartenäcker wieder aufgegriffen werden, um dieser Nachfrage Rechnung zu tragen. Die Bebauung des Gebietes bietet sich sowohl aus städtebaulich-strukturellen als auch aus wirtschaftlichen Gründen an. Es handelt sich um eine dreiseitig von teils alter, teils neuer Bebauung umgebene Fläche, die z.Zt. landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird, z.T. aber auch brachgefallen ist. Die Lage zwischen der vorhandenen Bebauung lässt, zumindest in den Randzonen, eine intensive landwirtschaftliche Nutzung nur bedingt zu, so dass die Fläche zu den "Innenflächen" der Gemeinde gerechnet werden muss, die entsprechend den raumordnerischen Ziele und bei entsprechendem Baulandbedarf vorrangig einer Bebauung zugeführt werden sollen.

Um für die Erschließung des Geländes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Römerberg erneut die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach BauGB beschlossen.

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