Bebauungsplan

Gewanne Buschäcker 1. Änderung (OG Römerberg)

Der Bebauungsplan "Gewanne Buschäcker" wurde in den Jahren 1988/1989 aufgestellt und ist am 22.07.1989 in Kraft getreten. Die seinerzeit vorgesehene Erweiterung der vorhandenen Gewerbebauten wurden bisher nicht realisiert.

Neuere Überlegungen zur Betriebserweiterung haben gezeigt, dass die im verbindlichen Bebauungsplan abgesteckten Erweiterungsmöglichkeiten ergänzt werden müssten, um den heutigen strukturellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten zu entsprechen.

Die grundsätzliche Zulässigkeit einer Betriebserweiterung ist bereits durch den genehmigten Bebauungsplan gegeben.

Die allgemeinen und landschaftlichen Voraussetzungen für die Bebauung haben sich seit der Erstbearbeitung des Bebauungsplanes nicht geändert. Sie werden daher erneut angeführt:

Im Tiefgestade des Rheins östlich des Ortsteils Berghausen wurden vor ca. 18 Jahren das Zentrallager mit Zentralverwaltung für die Bundesrepublik Deutschland einer Schuh-Handelsgesellschaft errichtet. Die Genehmigung dafür erfolgte auf der Grundlage von §35, 2 Bundesbaugesetz. In dem 1976 genehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde Römerberg ist das Betriebsgrundstück als "vorhandene gewerbliche Baufläche mit grünplanerischen Bindungen" dargestellt.

Die Lage des Betriebes im Tiefgestade und in einem Landschaftsschutzgebiet sowie in der Nähe der Schutzzone III des Wasserwerks Speyer ist zwar nicht ohne Probleme, eine Verlagerung des Betriebes ist aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Außerdem steht in der Gemeinde Römerberg kein geeignetes Gelände für eine evtl. Umsiedlung zur Verfügung. Der Eingriff in den Landschaftsraum durch eine zusätzliche Bebauung soll daher durch geeignete Maßnahme vermindert und ausgeglichen werden.

Die Gemeinde ist aus sozialen und gemeinde-strukturellen Gründen am Erhalt und der Erweiterung des Betriebes interessiert. Es werden hier überwiegend Frauen-Arbeitsplätze angeboten, die bei einer Betriebsverlagerung in eine andere Gemeinde ersatzlos wegfallen würden. Um diese Arbeitsplätze durch Unterstützung der notwendigen Betriebserweiterung zu sichern, hat die Gemeinde jetzt die Aufstellung eines Änderungsplanes zum Bebauungsplan nach BauGB unter Einbeziehung eines Grünordnungsplanes beschlossen. Allgemeines Ziel der Planung ist die Nutzungsregelung und die gestalterische Ausbildung dieses ökologisch und gestalterisch empfindlichen Bereichs.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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