Bebauungsplan

Park & Ride-Anlage am Bahnhof Berghausen (OG Römerberg)

Die Planung zum Bahnhof Berghausen sind unmittelbar mit der Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in der K 27 Dudenhofer Straße bzw. der DB-Strecke 3400 Schifferstadt-Berg verknüpft.

Die K 27 nach Dudenhofen soll zukünftig als Teil der Umgehung Römerberg in Höhe des Gebäudes Germersheimer Straße 77 in die Germersheimer Straße einmünden. Sie wird dann ca. 200m südlich des Bahnübergangs unter der Bahnstrecke durchgeführt werden, die Bebauung im Bereich Dudenhofer Straße umrunden und ca. 150 nordwestlich der Ortslage auf die bestehende Kreisstraße wieder einschleifen.

Mit der Auflassung des Bahnüberganges werden auch die Verkehrsbezeichnungen der Fuß- und Radwege neu geordnet. Die Maßnahme ist Bestandteil einer neuen Verkehrskonzeption für die Gemeinde Römerberg, die unter anderem die Auflassung weiterer Bahnübergänge im Zuge der Bahnstrecke 3400 und die Verlegung der Landesstraße L 507 Germersheimer Straße zur Verbesserung innerörtlichen Verkehrsverhältnisse vorsieht.

Im Rahmen dieser verkehrlichen Veränderungen wird auch der östliche Bahnsteig Richtung Speyer, der sich derzeit nördlich der Dudenhofer Straße befindet, nach Süden verlegt, parallel zum gegenüberliegenden Bahnsteig. Dadurch werden die Wege beim Umsteigen der Fahrgäste verkürzt. Südlich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes wird als ergänzende Planung eine Park & Ride-Anlage in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Bahnsteig errichtet. Diese ist Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes.

Die Park & Ride-Anlage umfasst als Schnittstelle die unterschiedlichen Verkehrsarten (Fußgänger-/Radverkehr, ÖPNV, Individualverkehr) und verknüpft sie mit dem Schienennetz, welches durch die Ausweisung des neuen S-Bahn-Betriebes zukünftig attraktiver werden wird. Damit wird die Attraktivität des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV) insgesamt gesteigert und eine Erhöhung der Reisendenzahlen erzielt.

Teilbereich des Plangebietes befinden sich derzeit noch im Besitz der Deutsche Bahn AG: Flächen, auf denen im Rahmen dieses Bebauungsplanes städtebauliche Festsetzungen getroffen werden, werden erworben nach der Entwidmung durch die Deutsche Bahn AG. Die entsprechenden Festsetzungen können erst Rechtskraft erlangen nach der Entwidmung dieser Flächen.

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