Bebauungsplan

Viehtriftstraße (OG Römerberg)

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Römerberg wurden zur Deckung des mittelfristig absehbaren Baulandbedarfs verschiedene Wohnbauflächen ausgewiesen. Unter anderem wurde auch die Fläche "W3" zwischen der Viehtriftstraße und der Salierstraße als Wohnbaufläche aufgenommen.

Verschiedene private Grundstückseigentümer streben im Vorgriff auf die Gesamtentwicklung der Baufläche "W3" im Bereich der Anwesen Viehtriftstraße 109a bis 121 eine rückwärtige Bebauung an. Da eine geordnete Erschließung über die vorderliegenden Grundstücke möglich ist, steht diese Absicht nicht in Konflikt mit der mittelfristig vorgesehenen Entwicklung der Gesamtfläche.

Die Gemeinde ist daher bereit, in diesem Bereich eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Die Fläche ist bislang dem unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Zur Umsetzung der Planung wird daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

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