Bebauungsplan

Sondergebiet Einzelhandel An der K25 (OG Römerberg)

Zur Steuerung der Entwicklung des Einzelhandels und zur Sicherung der Grundversorgung hat die Gemeinde Römerberg ein Einzelhandelskonzept erstellt und dieses in der Gemeinderatsitzung am 02.03.2010 beschlossen.

Für den Ortsteil Berghausen ergibt sich gemäß Einzelhandelskonzept nach Schließung des letzten innerörtlichen Lebensmittelmarktes ein Versorgungsdefizit. Im Einzelhandelskonzept wurden alternativ Standorte für die Neuansiedlung eines Lebensmittelmarktes, der die bestehende Versorgungslücke schließen kann, untersucht. Dabei ergab sich ein geeigneter Standort am südlichen Ortsrand von Berghausen.

Zwischenzeitlich ist ein Projektentwickler an die Gemeinde herangetreten, der auf diesem Standort einen Lebensmittelmarkt realisieren möchte. Die betreffenden Flurstücke befinden sich allerdings planungsrechtlich im Außenbereich. Zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens wird daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Aufgrund der spezifischen Anforderungen und Auswirkungen der konkret geplanten Vorhabens der Errichtung eines Lebensmittelmarktes wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt.

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