Bebauungsplan

Silz - Änderungsplan II (OG Hanhofen)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hanhofen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Silz – Änderungsplan 2“ beschlossen. Der vorgesehene Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks 800/2
- im Osten durch die westliche Grenze des Flurstücks 801
- im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 802
- im Westen durch die Harthauser Straße
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 800/1.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im Bebauungsplanverfahren wird damit keine Umweltprüfung erforderlich. Weiterhin ist kein Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft zu erbringen.

Anlass der Planung ist der Wunsch der Eigentümer des Anwesens Harthauser Straße 34, das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück abzureißen und durch einen Neubau in gleicher Größe zu ersetzen. Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ und GFZ) ist dieser Ersatz des bestehenden Gebäudes in gleicher Größe jedoch nicht zulässig, da die festgesetzte GRZ von 0,4 und die GFZ von 0,8 bereits durch das Bestandsgebäude überschritten werden.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Silz“ war es nicht Ziel der Gemeinde, bestehende bauliche Nutzungen unzulässig werden zu lassen. Zugleich ist es aktuelles Ziel der Gemeinde, einen Ersatz des bestehenden Gebäudes durch einen Neubau in gleicher Größe zu ermöglichen. Daher soll der Bebauungsplan „Silz“ entsprechend angepasst werden.
Planerische Ziele der Gemeinde für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind insbesondere:
• planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Bebauung
• Ermöglichung einer Ersatzbebauung zur Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse
• eine geordnete Nachverdichtung im Plangebiet

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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