Bebauungsplan

Pferdehaltung am Atzelhof (OG Dudenhofen)

Der Außenbereich um Dudenhofen unterliegt seit geraumer Zeit einem verstärkten Nutzungsdruck durch Hobby-Pferdehalter sowie von verschiedenen Therapieeinrichtungen, die auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen Pferdekoppeln mit den zugehörigen Einfriedungen und Unterständen errichten.

Bei Pferdekoppeln privater Nutzer handelt es sich in der Regel nicht umprivilegierte Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB. Die Pferdekoppeln führen – insbesondere bei einer unstrukturierten Anordnung – zu nicht unerheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Ein erheblicher Teil der bestehenden Pferdekoppeln ist weder bau- und naturschutzrechtlich genehmigt noch genehmigungsfähig. Da ein entsprechender Bedarf für Pferdekoppeln jedoch nicht von der Hand zu weisen ist, plant die Ortsgemeinde Dudenhofen entsprechend der Abstimmung mit der Kreisverwaltung eine räumliche Konzentration von Pferdekoppeln auf einer Teilfläche des Außenbereichs.

Zur planungsrechtlichen Absicherung dieser Konzeption wird die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie parallel eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Mit dem Bebauungsplan sollen die im Außenbereich bestehenden Pferdekoppeln im Umfeld des Atzelhofes legalisiert werden. Darüber hinaus wird weiterhin ein planungsrechtlich gesichertes Angebot für eine Verlagerung der bestehenden Pferdekoppeln aus dem sonstigen Außenbereich geschaffen. Die Kreisverwaltung erhält damit eine ausreichende Rechtsgrundlage zum Vollzug von Abbruch- bzw. Beseitigungsverfügungen gegen ungenehmigte Anlagen im sonstigen Außenbereich.

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