Bebauungsplan

An der Radrennbahn (OG Dudenhofen)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dudenhofen hat am 9.12.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Radrennbahn“ beschlossen.

Der vorgesehene Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden durch die Straße „Am Sportplatz“
- im Westen durch die östliche Grenze der Flurstücke 3350/77 und 3350/89
- im Süden durch die Eichendorffstraße
- im Osten durch die Beethovenstraße
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 4256.

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im Bebauungsplanverfahren wird damit keine Umweltprüfung erforderlich. Weiterhin ist kein Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft zu erbringen.

Begründung
Das Planungsgebiet ist im Bebauungsplan „Nord – Teilplan 1“ als öffentliche Grünfläche dargestellt und als Kinderspielplatz hergestellt. Der Kinderspielplatz befindet sich jedoch in einem schlechten Unterhaltungszustand, so dass eine Neuanlage erforderlich wäre.
Für die Neuanlage eines Spielplatzes reicht jedoch die bisherige Freifläche nördlich der Radrennbahn aus. Die frei werdende Fläche an der Beethovenstraße, die voll erschlossen ist, kann dann für eine Bebauung zur Verfügung gestellt werden.
Planerische Zielsetzungen der Gemeinde für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind insbesondere
• Verlagerung des Spielplatzes auf die Fläche nördlich der Radrennbahn (außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans)
• Zulassung einer Bebauung in Anlehnung an die in der Umgebung vorhandenen Baustrukturen mit Einzel- und/oder Doppelhäusern
• angemessene Begrenzung der zulässigen baulichen Dichte-
• Lösung möglicher Immissionskonflikte zwischen geplanter Bebauung und Radrennbahn

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Anhänge

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