Bebauungsplan

An der Schlossstraße - Änderung 1 (OG Hanhofen)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hanhofen hat am 25.5.2010 den Bebauungsplan "An der Schlossstraße" als Satzung beschlossen. Im Zuge der Planung der Erschließungsanlagen und hier insbesondere der Ausarbeitung der Entwässerungskonzeption hat sich gezeigt, dass die im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehenen öffentlichen Grünflächen nicht vollumfänglich für die Rückhaltung des Niederschlagwassers benötigt werden.

Zudem wurde mittlerweile die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der K 26 im Bereich zwischen Schlossstraße und Kreisel auf 50 km/h begrenzt. Damit ist die schalltechnische Konfliktsituation gemindert.

Aufgrund dieser veränderten Rahmenbedingungen ist es möglich, das Wohnbauland im Interesse einer wirtschaftlichen Ausnutzung der ohnehin zu erstellenden Erschließungsanlagen um ca. 1.200 qm auszudehnen. Das städtebauliche Konzept sieht eine Erweiterung des bisherigen Baugebietes um insgesamt zwei Baugrundstücke vor. Zwei weitere Baugrundstücke werden anstatt als Doppelhausgrundstück künftig als vergrößerte Einzelhausgrundstücke geplant; ein Einzelhausgrundstück wird neu abgegrenzt. Die Erschließung der zusätzlichen Baugrundstücke erfolgt durch eine private Erschließungsstraße.

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Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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