Bebauungsplan

Ortsmitte, Teilbereich II (OG Harthausen)

Die Ortsgemeinde Harthausen unterliegt einem hohen Siedlungsdruck. Dieser Siedlungsdruck äußert sich in einer verstärkten Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken sowohl in Neubaugebieten als auch im bebauten Ortsmittelbereich. In der Ortsmitte ist somit in den nächsten Jahren mit erheblichen baulichen Umstrukturierungen zu rechnen.

Die Ortsgemeinde Harthausen beabsichtigt daher, für die Ortsmitte einen planungsrechtlichen Rahmen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung entsprechend den planerischen Zielsetzungen der Gemeinde zu schaffen.
Die beinhaltet insbesondere:
- das vorhandene Ortsbild zu sichern und zu entwickeln
- die bestehende Nutzungsstruktur langfristig zu sichern
- die vorhandenen Baustrukturen, d.h. die Haus-Hof-Bauweise, in ihrer Eigenart zu erhalten
- übermäßige bauliche Verdichtungen zu verhindern
- die Zahl der zulässigen Wohneinheiten angemessen zu begrenzen.

Der Baulandnachfrage wird parallel durch eine bedarfsgerechte Ausweisung von Neubaugebieten Rechnung getragen.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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