Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan II - Änderung IV "Windkraft"

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans II der Verbandsgemeinde Dudenhofen umfasst die gesamten Flächen der Verbandsgemeinde.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird der bestehende Flächennutzungsplan durch eine vertragliche Vereinbarung gemäß § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB mit den Nachbargemeinden Stadt Speyer und Gemeinde Römerberg ergänzt.

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) sind Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert. Somit besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, sofern die Erschließung gesichert ist und insbesondere die in § 35 Abs. 3 BauGB angeführten öffentlichen Belange nicht entgegenstehen.

Zur Vermeidung eines „Wildwuchses von Windenergieanlagen“ und negativer Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds wurde vom Bundesgesetzgeber gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ein sog. „Planvorbehalt“ eingefügt. Danach stehen öffentliche Belange einem privilegierten Vorhaben wie Windenergieanlagen in der Regel auch dann entgegen, wenn für diese durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Dadurch soll erreicht werden, dass durch positive Standortzuweisungen für privilegierte Nutzungen an einer oder mehreren Stellen im Plangebiet der übrige Planungsraum von Windenergieanlagen freigehalten werden kann.
Die Stadt Speyer, die Verbandsgemeinde Dudenhofen und die Gemeinde Römerberg streben eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Steuerung von Windkraftanlagen an. Daher wurde am 13.06.2007 eine interkommunale Vereinbarung auf Grundlage einer vom Verband Region Rhein-Neckar ausgearbeiteten Konzeption geschlossen. In dem Planungskonzept wurde ein schlüssiges Planungskonzept für den gesamten Außenbereich auf Grundlage einer Vielzahl von Ausschluss- und Abwägungskriterien systematisch, plausibel und flächendeckend erarbeitet, damit eine Rechtssicherheit bei der Steuerung der Windenergienutzung erreicht werden kann.
Inhalt der interkommunalen vertraglichen Vereinbarung gemäß § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB ist die Darstellung einer gemeinsamen Flächen für Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Römerberg. Die im Flächennutzungsplan II der Gemeinde Römerberg dargestellte Fläche dient als gemeinsame Konzentrationsfläche für alle drei Vertragspartner. Windenergieanlagen werden damit auf allen übrigen Flächen des Vertragsgebiets ausgeschlossen.
Zielsetzung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans II ist es, die vertraglichen Vereinbarungen für das Gebiet der Verbandsgemeinde Dudenhofen wirksam werden zu lassen und somit Windenergieanlagen für das Gebiet der Verbandsgemeinde Dudenhofen auszuschließen.

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