Bebauungsplan

Süd - Änderung 9 (OG Dudenhofen)

Das Baugebiet „Süd“ ist geprägt durch eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern in offener Bauweise. Zur Wahrung des gegebenen Gebietscharakters bzw. zur Vermeidung einer übermäßigen baulichen Verdichtung ist mit der Bebauungsplanänderung eine Beschränkung der Zahl der Wohnungen auf drei je Wohngebäude erfolgt. Mit dieser Festsetzung wurde der Charakter des Gebietes für familiengerechtes Wohnen, d.h. kleinteilige Siedlungsstrukturen gesichert und großflächige, d.h. maßstabsprengende Gebäude wurden ausgeschlossen. Weiterhin wurde durch die Beschränkung auf 3 Wohnungen pro Gebäude einer angespannten Situation, insbesondere im Bereich des ruhenden Verkehrs, entgegengewirkt.
Weiterhin hat sich bei verschiedenen Starkregenereignissen in der Vergangenheit gezeigt, dass die vorhandene Kanalisation nicht ausreichend leistungsfähig ist. Zur Verhinderung von Schadenspotenzialen im Falle einer Überstauung der vorhandenen Kanalisation wurden daher vorbeugend Aufenthaltsräume mit einem Fußbodenniveau unter angrenzendem Straßenniveau ausgeschlossen .
Im Bebauungsplan „Süd“ wird für jede Wohnung nur ein Stellplatz auf dem Privatgrundstück gefordert. Diese Stellplatzzahl reicht angesichts der fortschreitenden Motorisierung nicht mehr aus. Vielmehr wird eine Anpassung an die Stellplatzverpflichtungen, wie sie in anderen (neueren) Baugebieten in Dudenhofen bereits gelten, erforderlich:
- Je Wohnung mit einer Wohnfläche bis 50 m² ist mindestens ein Stellplatz anzulegen.
- Für Wohnungen mit einer Wohnfläche von 50-70 m² sind mindestens je 1,5 Stellplätze anzulegen. Die Summe der notwendigen Stellplätze für ein Gebäude ist auf die nächstfolgende ganze Zahl aufzurunden.
- Für Wohnungen mit einer Wohnfläche von mehr als 70 m² sind mindestens 2 Stellplätze anzulegen.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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