Bereits 1994 wurde vom Ortsgemeinderat Dudenhofen beschlossen, den Bebauungsplan
Zwischen Goethe- und Schillerstraße" zu ändern. Zielsetzung war u.a. die nördlichen Bereiche der Flurstücke 3250 und 3250/2 einer Bebauung zuzuführen. Seit 1997 ruht das Bebauungsplanverfahren, da keine konkreten Bauabsichten der Grundstückseigentümer
mehr bestanden. Aufgrund aktueller Bauabsichten der Grundstückseigentümer beschloss
der Ortsgemeinderat 2003 das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
Zielsetzung der Ortsgemeinde für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Abrundung
der Bebauung am westlichen Ende der Röschengartenstraße. Damit kann eine bereits vorhandene Erschließungsinfrastruktur wirtschaftlich ausgenutzt werden.
Planerische Zielsetzung der Gemeinde für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist
insbesondere
die Ausweisung eines Allgemeines Wohngebietes" mit Regelungen in Anlehnung an
die Umgebungsbebauung
die Abrundung der Bebauung am westlichen Ende der Röschengartenstraße im
Bereich eines bereits verkehrlich erschlossenen Grundstücks
die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine flächensparende
Erschließung der Baugrundstücke
eine an die Hochwassersituation angepasste Bebauung
Minimierung des Eingriffs in die Woogbachaue