Bebauungsplan

Süd-West Änderung 1 (OG Hanhofen)

In der Änderung 1 zum Bebauungsplan „Südwest“ wird für das Allgemeine Wohngebiet und das Mischgebiet MI 5 die zulässige Trauf- und Firsthöhe um jeweils 0,50 m angehoben. Weiterhin wird eine maximale Dachneigung von 45 ° anstelle von bislang 40° zugelassen.

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Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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