Bebauungsplan

Östlich der Raiffeisenstraße - Änderung 1 (OG Dudenhofen)

Ein Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung von bis zu 50 Wohnungen auf einer bestehenden, aber nicht mehr genutzten Gewerbehalle östlich der Raiffeisenstraße. Die vorhandene Halle soll dabei erhalten bleiben und künftig der Parkierung dienen. Die Erschließung erfolgt über eine bestehende private Zufahrt.

Die betreffende Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Östlich der Raiffeisenstraße“ der Ortsgemeinde Dudenhofen. Dieser Bebauungsplan setzt für den betreffenden Bereich ein Gewerbegebiet fest. Zudem ist die Höhe der baulichen Anlagen begrenzt.

Um das geplante Vorhaben, das mit seiner Wohnungsanzahl der Deckung des in Dudenhofen bestehenden dringende Wohnungsbedarfs dient, trotz der Abweichungen vom gültigen Bebauungsplan ermöglichen zu können, wird eine Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplans erforderlich.

In die Bebauungsplan-Änderung werden auch die bestehende Bebauung entlang der Raiffeisenstraße sowie der Penny-Markt einbezogen. Dort soll in Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung künftig statt eines Mischgebiets ein urbanes Gebiet festgesetzt werden. Damit würde dort eine - bislang nicht gegebene - gleichgewichtige Nutzungsmischung nicht mehr gefordert werden.

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Verfahrensschritte

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