Bebauungsplan

West, Änderungsplan III und Erweiterung (OG Dudenhofen)

Die Ortsgemeinde Dudenhofen konnte im Jahr 2018 das Anwesen Rinnstraße 19 erwerben. Ziel des Erwerbs war eine Verbesserung der Verkehrssituation in der Rinnstraße durch eine Verbindung mit der Habichtstraße.

Im Rahmendes Bebauungsplanverfahrens ergab sich, dass aufgrund der Belange der Anwohner, aber auch der Auswirkungen auf die bauliche Nutzbarkeit verbleibender Restflächen, nur ein Durchstich zur Habichtstraße in Form eines Fußwegs mit einer Breite von 2 m umgesetzt werden soll. Die Fläche des kaum genutzten Bouleplatzes am Ende der Habichtstraße soll zudem aufgrund der erhebliche Nachfrage nach Bauland in einen Bauplatz umgewandelt werden.

Der westliche Bereich der betreffenden Fläche befindet sich im innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „West Änderungsplan I“ aus dem Jahr 1994. Dieser setzt für die Fläche des bisherigen Bouleplatzes einen Kinderspielplatz sowie einen Fußweg fest. Weiterhin gilt für den Änderungsbereich der Bebauungsplan „West Änderungsplan II“ aus dem Jahr 2018, der Regelungen zur erforderlichen Stellplatzzahl trifft. Der östliche Teilbereich des Geltungsbereiches befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB.

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Vorhaben werden daher die Änderung des Bebauungsplanes sowie eine Erweiterung des Geltungsbereichs erforderlich.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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