Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 als Plan der Innenentwicklung mit geändertem Plangebiet und einer Konkretisierung des Planungsziels gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).

 

Das in der Gemarkung Hilden liegende Plangebiet wird folgendermaßen begrenzt:

-    Im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 420 und 419 in Flur 62 und Flurstücke 1933 und 1801 in Flur 64 in Richtung Norden bis zum Ohligser Weg

-    Im Norden von der nördlichen Grenze des Ohligser Weges (teilweise Flurstücke 1801, 457 in Flur 64) und ab der Einmündung der Straße „Breddert“ in östlicher Richtung von der südlichen Grenze des Ohligser Weges (Flurstücke 1801 und 106 in Flur 64)

-    Im Osten von der Stadtgrenze nach Solingen-Ohligs

-    Im Süden von den südlichen Grenzen der Flurstücke 116 und 121 sowie der westlichen Grenze des Kiefernweges (Flurstück 121, alle in Flur 64). Im weiteren Verlauf nach Westen von der südlichen Grenze des Narzissenweges (Flurstück 1675 in Flur 64) und der südlichen Grenze des Flurstückes 420 in Flur 62.

Ziel der Planung ist weiterhin der Erhalt des schützenswerten Grünbestandes sowie die planerische Sicherung des Gebäudebestandes inklusive der Festlegung geringfügiger Erweiterungsmöglichkeiten der vorhandenen Gebäude.

Um den begrünten und aufgelockerten Charakter des Wohngebietes zu erhalten, soll im gesamten Bereich ein Reines Wohngebiet mit einer I-geschossigen Doppel- oder Einzelhausbebauung ausgewiesen werden, die mindestens einen Abstand von 5 m zur Straße einhalten muss. Die Bodenversiegelung soll auf den jeweiligen Grundstücken – auch in den Vorgartenbereichen – gering gehalten werden, die Dächer von neu zu errichtenden Garagen und Carports extensiv begrünt und die Einfriedungen der Grundstücke begrenzt werden. Die Neuversiegelung von Flächen soll durch Pflanzungen auf dem Grundstück ausgeglichen werden.