Bebauungsplan

Danziger Straße

Bei dem Bereich der Danziger Straße handelt es sich um einen unbeplanten Bereich nach § 34 BauGB. Das städtebauliche Ziel ist die Aufstellung eines Bebauungsplans um die Entwicklung des Gebietes anhand eines Bebauungsplans zu steuern. Zur Sicherung der Planungsziele ist eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen worden.

 

Ansprechperson

  • Herr Andre Harbig, Telefon: 05250 996246, E-Mail: stadtplanung@delbrueck.de
  • Frau Uta Tanger, Telefon: 05250/996243, E-Mail: stadtplanung@delbrueck.de

Verfahrensschritte

  • 13.11.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.11.2023, Erlass eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB
Impressum | Datenschutz