Bebauungsplan
Danziger Straße
Bei dem Bereich der Danziger Straße handelt es sich um einen unbeplanten Bereich nach § 34 BauGB. Das städtebauliche Ziel ist die Aufstellung eines Bebauungsplans um die Entwicklung des Gebietes anhand eines Bebauungsplans zu steuern. Zur Sicherung der Planungsziele ist eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen worden.
Ansprechperson
- Herr Andre Harbig, Telefon: 05250 996246, E-Mail: stadtplanung@delbrueck.de
- Frau Uta Tanger, Telefon: 05250/996243, E-Mail: stadtplanung@delbrueck.de
Verfahrensschritte
- 13.11.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 13.11.2023, Erlass eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB