Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan - Stufe 4

Die Stadt Delbrück ist verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Das Verfahren soll dazu dienen umfassende Informationen zur vorhandenen Lärmbelastung zu erhalten und gleichzeitig auch mögliche Minderungsmaßnahmen ermitteln, die zur Reduzierung der Lärmeinwirkung auf die Bürger der Stadt Delbrück beitragen.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Teilen Sie uns hier Ihre Stellungnahme mit
(03.05.2024 - 03.06.2024)

 

Ansprechperson

  • Herr Andre Harbig, Telefon: 05250 996246, E-Mail: stadtplanung@delbrueck.de
  • Frau Uta Tanger, Telefon: 05250/996243, E-Mail: stadtplanung@delbrueck.de

Verfahrensschritte

  • 01.02.2024 - 01.03.2024, Information der Öffentlichkeit
  • 03.05.2024 - 03.06.2024, Information der Öffentlichkeit

Anhänge

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