Flächennutzungsplan

81. Änderung des Flächennutzungsplanes (Boker Straße / B64)

Im Kreuzungsbereich von Boker Straße und B64, nördlich des Haustenbachs, befinden sich auf der östlichen Seite der Boker Straße ein Wohngebäude bzw. ein Wohngebäude mit angeschlossener gewerblicher Nutzung. Das Wohngebäude ist aufgrund seiner Bausubstanz nicht mehr nutzbar, sodass nur der Abriss und Neubau an der Stelle in Frage kommt. Das Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung wird bewohnt und gewerblich genutzt.
Um die städtebaulichen Ziele zu erreichen, sind über eine parallel erfolgende Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau bzw. die planungsrechtliche Sicherung des Bestands zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich

Öffentlichkeitsbeteiligung
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(03.05.2024 - 03.06.2024)

 

Ansprechperson

  • Frau Uta Tanger, Telefon: 05250/996243, E-Mail: stadtplanung@delbrueck.de
  • Herr Andre Harbig, Telefon: 05250 996246, E-Mail: stadtplanung@delbrueck.de

Verfahrensschritte

  • 30.03.2023, Änderungsbeschluss gem. §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB
  • 12.05.2023 - 12.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 03.05.2024 - 03.06.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

Parallelverfahren

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