Bebauungsplan

Boker Straße / B64

Anlass für die Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der beiden vorhandenen Gebäude parallel zu Boker Straße. Das nördliche der beiden Gebäude kann aufgrund der planungsrechtlichen Vorgaben derzeit nicht umgenutzt werden, sodass nur der Abriss des Gebäudes möglich ist. Mit dem Bebauungsplan können die Rahmenbedingungen für die Beseitigung des Gebäudes und die Neuerrichtung geschaffen werden, da dringend Büro- und Wohnflächen in der Stadt Delbrück benötigt werden. Der Bebauungsplan setzt eine Mischgebietsfläche fest, um neben einer Wohnnutzung auch eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen. Das südliche Gebäude weist bereits heute eine Wohn- und Gewerbenutzung auf, sodass die Aufstellung des Bebauungsplans dort den Status Quo sichert und gewisse Erweiterungsmöglichkeiten schafft.

Öffentlichkeitsbeteiligung
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(03.05.2024 - 03.06.2024)

 

Ansprechperson

  • Frau Uta Tanger, Telefon: 05250/996243, E-Mail: stadtplanung@delbrueck.de
  • Herr Andre Harbig, Telefon: 05250 996246, E-Mail: stadtplanung@delbrueck.de

Verfahrensschritte

  • 30.03.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.05.2023 - 12.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 03.05.2024 - 03.06.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

Parallelverfahren

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