Bebauungsplan

Feuerwehr Ostenland

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Delbrück-Ostenland durch die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung "Feuerwehr". Darüber hinaus wird zur Sicherung einer Fläche für ein Regenrückhalte- bzw. -klärbecken ein Bereich als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung - hier Abwasserbeseitigung" festgesetzt. Um den durch das Plangebiet verlaufenden Grubebach zu berücksichtigen, wird eine Teilfläche als "Wasserfläche" ausgewiesen.

 

Ansprechperson

  • Frau Uta Tanger, Telefon: 05250/996243, E-Mail: stadtplanung@delbrueck.de
  • Herr Andre Harbig, Telefon: 05250 996246, E-Mail: stadtplanung@delbrueck.de

Verfahrensschritte

  • 10.11.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.11.2022 - 21.12.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge

Parallelverfahren

Impressum | Datenschutz