Mit Schreiben vom 29.03.2021 beantragt ein privater Investor, den Bebauungsplan Innerstädtische Entlastungsstraße - südlicher Teil der Stadt Dahn, für die Grundstücke Flst.Nr.: 1468/5, 1468/4, 1469/6, 1469/7, 1470/3, 1471/3, 1472/3, 1473/3 und 1474/3 zu ändern, um dort Mehrfamilienwohnhäuser zu errichten.
Im Zuge der Änderung des o.g. Bebauungsplanes erwägt die Stadt Dahn, die Flächen westlich der Talstraße in Richtung SBK-Markt ebenfalls zu überplanen um dort das festgesetzte Baufenster zu vergrößern um die stadteigenen Flächen einer besseren Vermarkung zuzuführen.
Planungsziel ist es, auf den oben beschriebenen Grundstücken die Baufenster zu vergrößern. Die Erschließung der o.g. Grundstücke soll über die Talstraße erfolgen.
Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan Innerstädtische Entlastungsstraße - südlicher Teil der Stadt Dahn weist das bestehende Baufenster nur mit einer Tiefe von 18,00 Meter aus. Die Baufenster westlich der Talstraße haben nur eine Tiefe von 15,00 Meter.