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Gemeindeplanung im Dahner Felsenland

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Bebauungsplan
BRU_010-2 Drotschenwoog - 2. Änderung

Planungsziel ist es, auf dem o.g. Grundstück eine Mischbaufläche (MI) gemäß § 6 BauNVO auszuweisen, um die Umnutzung des bestehenden Fitnessstudios zu einer Ferienunterkunft / Apartmentanlage bauplanungsrechtlich zu ermöglichen.

Durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) gemäß § 8 BauNVO ist eine solche Nutzung bauplanungsrechtlich derzeit nicht zulässig.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes schafft die Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach die planungsrechtlichen Voraussetzungen, dass das bestehende Gebäude in der Straße „Im Grün“ einer neuen, nachhaltigen Nutzung für touristische Zwecke zugeführt werden kann. Gleichzeitig sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 i.V.m. Abs. 8 BauGB gerecht abzuwägen. Dementsprechend ist der bestehenden Werkstatt auf dem Grundstück Flst.Nr. 1603/3 bei der Änderung des Bebauungsplanes besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Digitalisierungsgrundlage: DGK 5
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Ansprechperson

Verfahrensschritte

  • 24.03.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 31.05.2021, Beschluss über den Entwurf der Planung
  • 31.05.2021, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 09.07.2021 - 09.08.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 20.09.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 04.11.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge