Planungsziel ist es, auf dem o.g. Grundstück eine Mischbaufläche (MI) gemäß § 6 BauNVO auszuweisen, um die Umnutzung des bestehenden Fitnessstudios zu einer Ferienunterkunft / Apartmentanlage bauplanungsrechtlich zu ermöglichen.
Durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) gemäß § 8 BauNVO ist eine solche Nutzung bauplanungsrechtlich derzeit nicht zulässig.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes schafft die Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach die planungsrechtlichen Voraussetzungen, dass das bestehende Gebäude in der Straße Im Grün einer neuen, nachhaltigen Nutzung für touristische Zwecke zugeführt werden kann. Gleichzeitig sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 i.V.m. Abs. 8 BauGB gerecht abzuwägen. Dementsprechend ist der bestehenden Werkstatt auf dem Grundstück Flst.Nr. 1603/3 bei der Änderung des Bebauungsplanes besondere Aufmerksamkeit zu schenken.