Planungsziel ist es, auf den o.g. Grundstücken einen Lagerplatz für seinen Betrieb in der Straße An der Reichenbach herzustellen. Auf dem geplanten Lagerplatz ist geplant, Schüttboxen zur Lagerung von Schüttgütern, sowie die hierfür notwendigen Fahrgassen herzustellen.
Die o.g. Grundstücke sind im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland als Flächen für Wald ausgewiesen. Somit ist § 8 Abs. 2 BauGB derzeit nicht Rechnung getragen. Somit ist die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Ein entsprechender Antrag wurde der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland bereits vorgelegt.